Fahrschule Zürich -Fahrlehrer Paul Bernsohn

 

Der Weg zur Fahrberechtigung und
zum Führerausweis in der Schweiz

Die Fahrschule  Zürich ermöglicht jedem Interessenten, seinen Führerausweis nach den gesetzlichen Bestimmungen zu machen. Grundvoraussetzung ist lediglich ein Ausweis der Kategorie B. Die sich dann anschließende Ausbildung durch Paul und Rachel Bernsohn zur Erlangung des Führerausweises unterteilt sich in mehrere Etappen.

Nothelferkurs/Nothilfekurs

Jeder, der noch keinen Nothelferausweis hat, muss diesen für seinen Führerausweis einen Nothelferkurs absolvieren. Diesen Kurs bietet die Fahrschule Bernsohn in Zürich an. Dieser umfasst einen Zeitraum von zehn Stunden und behält dann sechs Jahre seine Gültigkeit. Erstmals verlangt wird er bei der Anmeldung zur Theorieprüfung.

Lehrfahrausweis

Der Lehrfahrausweis wird zusammen mit dem entsprechenden Formular, einem Sehtest vom Optiker und einem farbigen Passbild beim jeweiligen Strassenverkehrsamt, Kreisbüro beantragt. Bei der Beantragung ist außerdem der Personalausweis nötig.

Theoriekurs

Der Theoriekurs vermittelt entscheidendes Basiswissen, das in den übrigen Ausbildungsstufen in dieser Form nicht vermittelt wird. Vor allem geht es um das Begreifen zahlreicher Zusammenhänge, die für das spätere tägliche Fahren besonders wichtig sind. Durchgeführt werden kann der Theoriekurs an unserer Fahrschule Zürich oder auch zu Hause am eigenen Computer.

Theorieprüfung

Um zur Theorieprüfung zu gelangen, ist zunächst eine Anmeldung beim Strassenverkehrsamt nötig. Hierzu wird auch der Nothelferausweis benötigt. In der Prüfung müssen dann 50 Fragen beantwortet werden, 15 Fehler sind dabei erlaubt.

Lernfahrausweis (LFA)

Nach bestandener Theorieprüfung wird der Lernfahrausweis ausgestellt. Dieser hat eine Gültigkeit von zwei Jahren und berechtigt, die Ausbildung praktisch fortzuführen.

Verkehrskundekurs (VKU)

In 4 x 2 oder 2 x 4 Stunden findet an unserer Fahrschule in Zürich der Verkehrskundekurs statt und vermittelt weitere theoretische Kenntnisse und bereitet auf das praktische Fahren vor. Er hat zwei Jahre Gültigkeit und ist Bedingung, um zur praktischen Prüfung antreten zu können.

Fahrstunden

Die Anzahl der benötigten Fahrstunden hängt von der Geschicklichkeit des Schülers ab! Sobald der Schüler prüfungsreif ist, melden wir ihn zur Prüfung an!

Praktische Führerprüfung/Fahrprüfung

Bei der praktischen Führerprüfung/Fahrprüfung muss der Prüfling nun unter Beweis stellen, dass er die praktischen und theoretischen Kenntnisse zum Führen eines Autos erlangt hat. Ein Experte begleitet die Fahrt und bewertet anschließend die Fahreigenschaft des Prüflings.

Bei erfolgreich abgeschlossener Führerprüfung wird der Führerausweis ausgestellt.

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